Wasser? Läuft!
Na klar, jederzeit und in einwandfreier Qualität kommt das Trinkwasser aus unserem Wasserhahn.
Schon mal darüber nachgedacht, welche Leistungen hinter dieser großartigen Daseinsvorsorge stecken? Und darüber, was wir tun müssen, damit wir uns auch in Zukunft darauf verlassen können? Darüber informieren die Wasserversorger in Hessen und Rheinland-Pfalz unter www.wasserlaeuft.de.
Mehr finden Sie auch auf den Kampagnen-Kanälen:
- Facebook: https://www.facebook.com/wasserlaeuft
- Instagram: https://www.instagram.com/wasserlaeuft
- Youtube: https://youtu.be/E8NajRYB3CM.
#WasserwissenZumAngeben
Austausch der Wasserzähler in Kundenanlagen während der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
sollte Ihr Wasserzähler im Jahr 2020 ausgewechselt werden müssen, erhalten Sie vorab eine Nachricht per Wurfsendung in Ihren Briefkasten von uns. Ein Zähleraustausch ist immer dann notwendig, wenn die Eichfrist ausläuft.
In Zeiten von Corona steht natürlich Ihre und unsere Gesundheit an höchster Stelle. Aus diesem Grund sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen! Zum einen bitten wir Sie darum, unserem Monteur Zutritt zum Wasserzähler zu gewähren und dabei den Mindestabstand von 1,5 m unbedingt einzuhalten und zum anderen keinen Termin zum Zählerwechsel mit uns zu vereinbaren, wenn:
- Sie auf Grund einer Vorerkrankung oder Ihres Lebensalters zur Risikogruppe gehören,
- Sie unter Erkältungssymptomen leiden,
- Sie oder eine im Haushalt lebende Person erkrankt ist und/oder sich aktuell in Quarantäne befindet.
Bitte vereinbaren Sie nur einen Termin zum Zählerwechsel mit uns, wenn keiner dieser Punkte auf Sie und Ihren Haushalt zutrifft.
Unser Personal ist dazu angewiesen einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, die Hygieneregeln und natürlich den Mindestabstand einzuhalten. In einigen wenigen Minuten ist der Zählerwechsel in der Regel erledigt.
Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie unseren Monteur unter der Telefonnummer die auf Ihrer Mitteilung aufgedruckt ist.
Vorsicht ist sicher geboten, wenn fremde Menschen vor der Haustür stehen– oft wird vor Betrügern gewarnt die Ihr Vertrauen missbrauchen und sich als etwas ausgeben was sie nicht sind um ins Haus zu gelangen. Sollten Sie sich deshalb unsicher sein, fragen Sie unsere Mitarbeiter gerne nach ihrem Betriebsausweis. Dieser enthält ein Lichtbild, einen Firmenstempel und die Unterschrift unseres Geschäftsführers.
Wir führen alle Wasserzählerwechsel ausschließlich selbst durch, das heißt, es werden keine Fremddienstleister oder Dritte dafür von uns beauftragt. Ausschließlich Mitarbeiter der Wasserversorgung Bad Orb GmbH sind dazu befugt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!
Freundliche Grüße
Wasserversorgung Bad Orb GmbH
Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01. Juli 2020
Mit dem zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfemaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) sind die im Corona-Konjunkturpaket enthaltenen steuerlichen Maßnahmen umgesetzt worden. Teil davon ist die zeitlich befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze auf 16 % beziehungsweise 5 % vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.
Trinkwasser wird dementsprechend für die zweite Jahreshälfte 2020 mit 5 % statt 7 % besteuert.
Es gilt hier: Sofern die Ablesezeiträume zu einem Zeitpunkt nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 enden - was im Rahmen unserer Jahresverbrauchsabrechnung 2020 in der Regel für unsere Tarifkunden (ausgeschlossen der Sonderabnehmer) der Fall sein wird - sind grundsätzlich die Trinkwasserlieferungen des gesamten Ablesezeitraumes dem ab 1. Juli 2020 geltenden Umsatzsteuersatz von 5 % zu unterwerfen (aus Information vom Bundesministerium der Finanzen vom 30.06.2020).
Eine zusätzliche Ablesung der Wasserzählerstände ist aus diesem Grund nicht notwendig.
Unsere Übersicht der Preise für Sie zum Ausdrucken:
(Dieser Beitrag wurde zuletzt überarbeitet am: 07.07.2020)
Wir sind nun wieder persönlich für Sie da
Ab Montag, den 04. Mai 2020 haben wir wieder für die Öffentlichkeit geöffnet. Bei einem Besuch gibt es allerdings einige wichtige Regelungen und Einschränkungen für Sie zu beachten:
- Zutritt zu unserem Betriebsgebäude bitte nur einzeln
- nur mit angelegtem Mund- und Nasenschutz
- Achten Sie bitte auf: den Mindestabstand von 1,5 m und die Hygieneregeln für Husten und Niesen.
Es kann dadurch leider auch zu Wartezeiten kommen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihre
Wasserversorgung Bad Orb GmbH
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung der Wasserversorgung Bad Orb GmbH, Geigershallenweg 31, 63619 Bad Orb
Der Aufsichtsrat der Wasserversorgung Bad Orb GmbH hat in seiner Sitzung vom 04.12.2019 nachfolgende Änderung der im Amtsblatt der Stadt Bad Orb – Kurstadt im Spessart Nr. 21/2001 vom 13.10.2001 öffentlich bekannt gemachten Anlage II zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (BGBL I S. 750, 1067), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBI. I S. 2010) beschlossen:
1.) Die Ziffern 4.1, 4.2, 4.2.1 und 4.2.2 erhalten folgenden Wortlaut:
4.1 Für die Einbindung des Anschlusses in die Verteilerleitung und Verlegung der Hausanschlussleitung, im öffentlichen Verkehrsraum einschließlich Erdarbeiten und Straßenwiederherstellung ein Grundbetrag von 1.010,00 Euro.
4.2 Für die Verlegung der Hausanschlussleitung auf dem Privatgrundstück, gemessen von der Grundstücksgrenze bis zur Hauptabsperreinrichtung, einschließlich der Rohrgraben- und Stemmarbeiten (Mauerdurchführung) für den Ifdm. 75,00 Euro.
4.2.1 Bei Durchführung der Leitungsverlegung in bauseits verlegtem Leerrohr ermäßigt sich der Meterpreis der Ziffer 4.2 auf lfdm. 25,00 Euro.
4.2.2 Bei Durchführung der Erd-, Stemm- und Verfüllarbeiten in Eigenleistung ermäßigt sich der Mehrpreis der Ziffer 4.2 auf lfdm. 25,00 Euro.
2.) Vorstehende Änderung tritt mit Wirkung ab 01. Januar 2020 in Kraft.
Bad Orb, 06.12.2019
gez. Walter
Geschäftsführer
Dieser Text wurde in der Ausgabe der GNZ von Dienstag, dem 10.12.2019 veröffentlicht.
Löschwasserbereitstellung aus dem Trinkwasserrohrnetz - Aktueller Stand
Löschwasservorhaltung -
Aktueller Sachstand innerhalb der Stadt Bad Orb
Der Stadt obliegt nach den §§ 3 Abs. 1 Nr. 4, 60 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 14. Januar 2014 (GVBl. I, S. 26) die pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gefahrenabwehr, für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung auf eigene Kosten zu sorgen.
Die Wasserversorgung ist aufgrund des Konzessionsvertrages mit der Stadt vom 04.12.2013 berechtigt und verpflichtet, die öffentliche Wasserversorgung über ein leitungsgebundenes Versorgungsnetz in öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken der Stadt sicherzustellen und jedermann an dieses Wasserversorgungsnetz anzuschließen und hieraus zu versorgen.
Da die der Stadt derzeit zur Verfügung stehenden Löschwasserbereitstellungskapazitäten außerhalb des leitungsgebundenen Wasserversorgungsnetzes der Wasserversorgung zur Sicherstellung der den örtlichen Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung nicht ausreichen, vereinbaren Stadt und Wasserversorgung die Bereitstellung von Löschwasser über das leitungsgebundene Wasserversorgungsnetz der Wasserversorgung vertraglich.
Als aktualisierte Grundlage (nach Rohrnetzoptimierung 2019) dient der aktuelle Entwurf des Löschwasserbereitstellungsplans der Wasserversorgung Bad Orb GmbH vom 25.11.2019. Den aktuellen Plan finden Sie hier.