wassersprudel

Baukostenzuschuss (zu § 9 AVBWassserV)


Für den Anschluss an die Wasserverteilungsanlage erhebt die Wasserversorgung Bad Orb GmbH einen Baukostenzuschuss entsprechend § 9 AVBWasserV, der die Kosten der Wasserversorgung Bad Orb GmbH berücksichtigt, die für die Einstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen erforderlich sind. Zu den örtlichen Verteilungsanlagen gehören z.B. die der Erschliessung des Versorgungsbereiches dienenden Hauptleitungen, Versorgungsleitungen, Behälter, Druckerhöhungsanlagen und sonstige zugehörige Einrichtungen.

3.1 Der Baukostenzuschuss setzt sich zusammen aus:

3.1.1 Einem Grundbetrag und

3.1.2 einem Einheitspreis für jede weitere Wohneinheit oder je 20 Belastungswerte und

3.1.3 einem Frontmeter-Mehrpreis über 25 lfdm. Grundstücksfrontbreite.

Zu 3.1.1 Grundbetrag

  1. für Wohnungen
    Wohngebäude mit 1 Wohneinheit 945,00 Euro
    (wobei Einliegerwohnungen und Zweiraumwohnungen als selbstständige Wohneinheit gelten).

  2. Gewerbliche und sonstige Entnahmestellen
    Für gewerbliche und sonstige Entnahmestellen bis zu 20 Belastungswerten nach den Richtlinien des DVGW-Arbeitsblattes W 308. Die Belastungswerte für Feuerlöscheinrichtungen bleiben hierbei außer Ansatz. 945,00 Euro

Zu 3.1.2 Einheitssatz für jede Wohneinheit

  1. jede weitere Wohneinheit 209,00 Euro
    (wobei Einliegerwohnungen und Zweiraumwohnungen als selbstständige Wohneinheit gelten).

  2. je angefangene weitere 20 Belastungswerte 209,00 Euro

Zu 3.1.3 Frontmetermehrpreis

  1. für Wohnungen
    Frontmetermehrpreis über 25 lfdm. Grundstücksfrontbreite 40,00 Euro

  2. Gewerbliche und sonstige Entnahmestellen
    Frontmetermehrpreis über 25 lfdm. Grundstücksfrontbreite 40,00 Euro

Liegt ein Grundstück als Eckstück oder sonst an zwei oder mehreren Strassen, so wird im Wasserleitungsnetz als Strassenfront die Hälfte aller Frontmeter für den Baukostenzuschuss gerechnet.

Bei aufgelockerter Bauweise und besonders breiten bebauten oder unbebauten Grundstücken zwischen den Wohnhäusern wird einen besondere Vereinbarung vorbehalten.

3.2 Der Anschlussnehmer zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss, der sich nach den bei der Wasserversorgung Bad Orb GmbH entstehenden Kosten bemisst, wenn er seine Leistungsanforderungen wesentlich erhöht.

Trinkwasserhinweis

Wassersprudler sind eine preisgünstige Alternative. Probieren Sie es aus, es spart Zeit, Geld und ist gesund!

Unsere Trinktipps für Sie:

  1. Trinken Sie, bevor Sie Durst haben.
  2. Trinken Sie regelmäßig und gleichmäßig, über den ganzen Tag verteilt.
  3. Trinken Sie idealer Weise Mineralwasser oder andere mineralstoffreiche Getränke.
  4. Trinken Sie vor jeder Mahlzeit ein Glas Wasser, das dämpft das Hungergefühl.
  5. Trinkplan einhalten: Stellen Sie sich morgens die Trinkmenge (etwa 2 Liter) an einen Ort, den Sie immer (wieder) im Blick haben.
  6. Achtung: Wer sich schon als Kind an regelmäßiges Trinken gewöhnt, dem fällt es als Erwachsener sehr viel leichter, seinen Flüssigkeitshaushalt im Lot zu halten.

Sie erreichen unseren 24-Stunden-Störungsdienst
unter: 06052 91280-111

 

Gern können Sie uns eine Störung mit hier aufgeführtem Formular übermitteln.

 

kontaktieren Sie uns

Wasserversorgung Bad Orb GmbH | Postfach 1347 | 63619 Bad Orb | Tel.: 06052 91280-0 | Fax: 06052 91280-110
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