Hausanschluss (zu § 10 (4), 1 AVBWasserV)


4.0
 Die Herstellung von Hausanschlüssen innerhalb der im amtlichen Bebauungsplan ausgewiesenen Ortslage bis DN 40 mm wird wie folgt pauschal in Rechnung gestellt:

4.1 Für die Einbindung des Anschlusses in die Verteilerleitung und Verlegung der Hausanschlussleitung, im öffentlichen Verkehrsraum einschließlich Erdarbeiten und Straßenwiederherstellung ein Grundbetrag von 1.010,00 Euro

4.2 Für die Verlegung der Hausanschlussleitung auf dem Privatgrundstück, gemessen von der Grundstücksgrenze bis zur Hauptabsperreinrichtung, einschließlich der Rohrgraben- und Stemmarbeiten (Mauerdurchführung) für den lfdm. 75,00 Euro

4.2.1 Bei Durchführung der Leitungsverlegung in bauseits verlegtem Leerrohr ermäßigt sich der Meterpreis der Ziffer 4.2 auf lfdm 25,00 Euro

4.2.2 Bei Durchführung der Erd-, Stemm- und Verfüllarbeiten in Eigenleistung ermäßigt sich der Meterpreis der Ziffer 4.2 auf lfdm. 25,00 Euro

4.3 Bei Durchführung der auf dem Privatgrundstück erforderlichen Erd- und Stemmarbeiten hat der Kunde die Anweisung und technischen Richtlinien der Wasserversorgung Bad Orb GmbH zu beachten. Entstehen der Wasserversorgung Bad Orb GmbH bei der Herstellung von Hausanschlüssen Wartezeiten, weil der Kunde trotz Einweisung durch die Wasserversirgung Bad Orb GmbH die Erd- und Stemmarbeiten auf seinem Grundstück unvollständig, falsch oder noch nicht ausgeführt hat, so wird diese Zeit zum Stundensatz für Facharbeiter der Wasserversorgung Bad Orb GmbH in Rechung gestellt.

4.4 Bei auftretenden Erschwernissen (z.B. Grundwasser, Frost, erschwerte Bodenverhältnisse oder Fels, Komplikationen beim Queren der Straße und anderen Bauwerken), bei der Herstellung von Hausanschlüssen über DN 40 mm sowie bei wunschgemäßer Erstellung mehrerer Hausanschlüsse für dasselbe Grundstück berechnet die Wasserversorgung Bad Orb GmbH die Kosten nach tatsächlichem Aufwand.

4.5 Die Herstellung von Hausanschlüssen ab DN 50 mm werden zu Herstellungskosten berechnet, mindestens jedoch nach Punkt 4.1 und 4.2.

4.6 Für Hausanschlüsse ausserhalb der ausgewiesenen Ortslage werden Unterhaltungszuschüsse bis zur Höhe des Aufwandes berechnet.

4.7 Provisorische Anschlüsse, wie z.B. Bauanschlüsse werden zu Herstellungskosten berechnet.

4.8 Für Anschlüsse (deren Änderung, Erweiterung, Verstärkung usw.) ausserhalb der im Bebauungsplan bebaubar ausgewiesenen Ortslage (Netzausläufer, Wochenendhausanschlüsse u. dgl.) mit einer Dimension in von Fall zu Fall zu vereinbarender Größe sind Baukosten- und Unterhaltszuschüsse bis zur Höhe des Aufwandes, bei Neueinrichtung mindestens die Sätze nach Ziffern 3 und 4 zu zahlen.

4.9 Veränderungen des Hausanschlusses (zu § 10 (4) 2 AVBWasserV)

Für Veränderungen des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich, oder aus anderen Gründen vom Kunden veranlasst werden, sowie bei unzulässigen Überbauungen bez. Bepflanzungen der Hausanschluss-Trasse, die nach den einschlägigen technischen Richtlinien eine Umlegung des Hausanschlusses erforderlich machen, berechnet die Wasserversorgung Bad Orb GmbH die Kosten des tatsächlichen Aufwand.

Trinkwasseranschlüsse gemäß § 10 und § 11 der AVBWasserV (Wasserzählerschacht) sind vom Kunden stets zugänglich in gutem baulichen und trockenem Zustand zu halten, darüber hinaus gegen Einwirkungen Dritter, gegen Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie gegen Frost zu schützen.

Die Zählerschächte werden in bestimmten Zeitabständen von der Wasserversorgung Bad Orb GmbH überprüft und soweit erforderlich instandgesetzt. Die Kosten dafür werden dem Kunden in Rechnung gestellt, soweit er die Instandsetzungsarbeiten entsprechend den Bestimmungen zu vertreten hat.

Die ab Übergabestelle (hinter Hauptabsperrorgan) weiterführende Leitung bleibt Eigentum des Kunden, der sie nach Massgabe der Wasserversorgung Bad Orb GmbH zu unterhalten hat.

Trinkwasserhinweis

Wassersprudler sind eine preisgünstige Alternative. Probieren Sie es aus, es spart Zeit, Geld und ist gesund!

Unsere Trinktipps für Sie:

  1. Trinken Sie, bevor Sie Durst haben.
  2. Trinken Sie regelmäßig und gleichmäßig, über den ganzen Tag verteilt.
  3. Trinken Sie idealer Weise Mineralwasser oder andere mineralstoffreiche Getränke.
  4. Trinken Sie vor jeder Mahlzeit ein Glas Wasser, das dämpft das Hungergefühl.
  5. Trinkplan einhalten: Stellen Sie sich morgens die Trinkmenge (etwa 2 Liter) an einen Ort, den Sie immer (wieder) im Blick haben.
  6. Achtung: Wer sich schon als Kind an regelmäßiges Trinken gewöhnt, dem fällt es als Erwachsener sehr viel leichter, seinen Flüssigkeitshaushalt im Lot zu halten.

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